{"id":51797,"date":"2019-03-26T08:18:58","date_gmt":"2019-03-26T07:18:58","guid":{"rendered":"https:\/\/sapigmbh.com\/agb\/"},"modified":"2024-07-11T09:03:36","modified_gmt":"2024-07-11T07:03:36","slug":"gtc","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sapigmbh.com\/uk\/gtc\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><br \/>\n<strong>1.1<\/strong> Die nachfolgenden Bedingungen haben f\u00fcr alle unsere Beratungen, Angebote, Verk\u00e4ufe, Lieferungen und Leistungen und die gesamten gegenw\u00e4rtigen und auch k\u00fcnftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden G\u00fcltigkeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Einkaufsbedingungen unseres Kunden, die unseren Bedingungen oder den gesetzlichen Regelungen ganz oder teilweise entgegen stehen, wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung oder Werkleistung ausf\u00fchren.<br \/>\n<strong>1.2<\/strong> Daneben gilt f\u00fcr die vertraglichen Beziehungen ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-\u00dcbereinkommens \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.<br \/>\n<strong>1.3<\/strong> Abmachungen aller Art, die m\u00fcndlich, telefonisch oder fernschriftlich vereinbart sind, werden erst mit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung rechtsverbindlich.<br \/>\n<strong>1.4<\/strong> Unser Angebot erfolgt stets freibleibend. Vertr\u00e4ge, auch solche auf Messen oder durch unsere Beauftragten, kommen nur nach Ma\u00dfgabe unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung zustande.<br \/>\n<strong>1.5<\/strong> Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes wird ausschlie\u00dflich in unseren Angeboten, Auftragsbest\u00e4tigungen und dazugeh\u00f6rigen Unterlagen beschrieben, ohne dass dieses eine Garantie im Sinne des\u00a7 443 BGB darstellt.<\/p>\n<p><strong>2. Preise<\/strong><br \/>\n<strong>2.1<\/strong> Unsere Preise f\u00fcr Lieferungen gelten, wenn nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk frei Lkw\/Waggon verladen ausschlie\u00dflich Umsatzsteuer und Verpackung.<br \/>\n<strong>2.2<\/strong> Ergeben sich nach Vertragsschluss \u00c4nderungen der Berechnungsgrundlagen durch h\u00f6here Lohn-und Materialkosten, Erh\u00f6hung der Umsatzsteuer oder durch sonstige Umst\u00e4nde, insbesondere technisch begr\u00fcndete Kalkulationsver\u00e4nderungen, so sind wir berechtigt, den Vertragspreis im angemessenen Verh\u00e4ltnis zur eingetretenen \u00c4nderung der Berechnungsgrundlage zu erh\u00f6hen. Dies gilt auch f\u00fcr Abrufauftr\u00e4ge. Dies gilt nicht, wenn unser Kunde Verbraucher nach\u00a7 13 BGB ist und unsere Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht wird.<\/p>\n<p><strong>3. Lieferungen und Lieferfristen<\/strong><br \/>\n<strong>3.1<\/strong> Verz\u00f6gerungen gehen nicht zu unseren Lasten, wenn unser Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, insbesondere wenn er f\u00fcr beh\u00f6rdliche Genehmigungen, Ausf\u00fchrungs-pl\u00e4ne, Unterlagen zur Spezifikation des Vertragsgegenstandes, Kl\u00e4rung s\u00e4mtlicher technischer Einzelheiten und Anzahlungen zu sorgen, bzw. Anzahlungen zu leisten hat.<br \/>\n3.2 Ergeben sich nach Vertragsschluss Anzeichen daf\u00fcr, dass die Leistungsf\u00e4higkeit unseres Kunden gef\u00e4hrdet ist, wie z. B. Zahlungsverzug und -einstellung, Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, Sicherungs\u00fcbereignung von Umlaufverm\u00f6gen, ung\u00fcnstige Ausk\u00fcnfte durch Bank- oder Kreditinstitute oder Kreditversicherer, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern und, nach fruchtloser Fristsetzung zur Erbringung von Sicherheiten in Form von selbstschuldnerischen Bankb\u00fcrgschaften oder Bankgarantien oder Vorleistung, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadensersatz zu verlangen, auch wenn bei Abschluss des Vertrages die Verm\u00f6genslage des Kunden bereits die gleiche war. Eine Fristsetzung entf\u00e4llt, wenn die Gef\u00e4hrdung der Leistungsf\u00e4higkeit unseres Kunden offensichtlich ist.<br \/>\n<strong>3.3<\/strong> Unsere best\u00e4tigten Lieferfristen sind unverbindliche Abgangstermine. Wir sind bei teilbaren Lieferungen zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.<br \/>\n<strong>3.4<\/strong> Bei Abrufauftr\u00e4gen gilt eine angemessene Lieferfrist als vereinbart, die 6 Wochen nach Abruf nicht unterschreiten darf. Sind Fertigungs- und Abnahmetermine nicht vereinbart, k\u00f6nnen wir sp\u00e4testens 3 Monate nach Auftragsbest\u00e4tigung eine verbindliche Festlegung hier\u00fcber verlangen. Kommt unser Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb von 3 Wochen nach Absendung unseres diesbez\u00fcglichen Schreibens nach, sind wir berechtigt, eine 2-w\u00f6chige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf Schadensersatz zu verlangen und\/oder vom nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages zur\u00fcckzutreten. Gleiches gilt, wenn nach Ablauf der Lieferfrist der Vertragsgegenstand oder Teile hiervon nicht abgenommen wurden (vgl. hierzu auch Ziff. 4.3 bis 4.5).<br \/>\n<strong>3.5<\/strong> Soweit von uns nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Ausf\u00fchrung \u00fcbernommener Auftr\u00e4ge erschweren, verz\u00f6gern oder unm\u00f6glich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Restlieferung oder Teillieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten, ohne dass dem Kunden Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen. Nicht zu vertreten haben wir z.B. beh\u00f6rdliche Eingriffe, Betriebsst\u00f6rungen, Streiks, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verh\u00e4ltnisse bedingte Arbeitsst\u00f6rungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Materialknappheit, Energieversorgungsschwierigkeiten, Transportverz\u00f6gerungen durch Verkehrsst\u00f6rungen oder unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Unterlieferanten oder in fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unserer eigenen Betriebe abh\u00e4ngig ist, eintreten. Das Vorstehende gilt auch dann, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.<br \/>\n<strong>3.6<\/strong> Unser Kunde kann uns erst dann eine Nachfrist zur Lieferung setzen, wenn die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 2 Wochen \u00fcberschritten ist. Diese Nachfrist muss angemessen sein und mindestens 3 Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann unser Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns wegen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir h\u00e4tten zumindest grob fahrl\u00e4ssig gehandelt oder es liegt ein Personenschaden vor.<\/p>\n<p><strong>4. Versand und Gefahrtragung<\/strong><br \/>\n<strong>4.1<\/strong> Der Versand des Vertragsgegenstandes erfolgt durch uns ab Hersteller- bzw. Lieferwerk auf Gefahr unseres Kunden, und zwar auch dann, wenn die Fracht und andere Kosten zu unseren Lasten gehen. Mangels besonderer Vereinbarung steht uns die Wahl der Verfrachtungsart frei. Verladungen und Transporte erfolgen aufgrund der allgemeinen Bestimmungen der Spediteure und\/oder der Frachtf\u00fchrer, die f\u00fcr die jeweiligen Verladungen bzw. Transporte Geltung haben. Der Vertragsgegenstand wird von uns gegen Transportsch\u00e4den nur auf ausdr\u00fcckliche schriftliche Anweisung und auf Rechnung unseres Kunden versichert.<br \/>\n<strong>4.2<\/strong> Ist Abholung vereinbart und erfolgt diese nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem vereinbarten Termin, so kann der Versand durch uns mittels einer uns g\u00fcnstig erscheinenden Versandart auf Rechnung unseres Kunden erfolgen.<br \/>\n<strong>4.3<\/strong> Die Gefahr geht auf unseren Kunden mit der \u00dcbergabe des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden, den ersten Frachtf\u00fchrer oder Spediteur \u00fcber. Dies gilt auch bei einzelnen Teillieferungen und wenn wir die Versandkosten \u00fcbernommen haben.<br \/>\n<strong>4.4<\/strong> Wird der Versand auf Wunsch unseres Kunden verz\u00f6gert oder liegt Annahmeverzug vor, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft \u00fcber. Die Verwahrung des Vertragsgegenstandes erfolgt dann im Namen und auf Kosten unseres Kunden. In diesen F\u00e4llen gilt die Regelung nach Ziff. 7.3 entsprechend.<\/p>\n<p><strong>5. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n<strong>5.1<\/strong> Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur v\u00f6lligen Bezahlung unserer s\u00e4mtlichen Forderungen, auch k\u00fcnftiger Forderungen, die uns gegen unseren Kunden zustehen, unser Eigentum. Dies gilt auch bei Zahlungen besonders bezeichneter Forderungen bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos.<br \/>\n<strong>5.2<\/strong> Die Vorbehaltsgegenst\u00e4nde sind auf Kosten unseres Kunden sachgem\u00e4\u00df und von den \u00fcbrigen Gegenst\u00e4nden getrennt zu lagern, auf unser Verlangen hin besonders zu kennzeichnen und gegen Besch\u00e4digung, Untergang und Abhandenkommen zu versichern. Der entsprechende Abschluss ist uns von unserem Kunden auf Verlangen vorzulegen. Unser Kunde tritt seine Anspr\u00fcche aus den Versicherungsvertr\u00e4gen hiermit im Voraus in H\u00f6he des Wertes des Vorbehaltseigentums an uns ab und willigt in die Auszahlung an uns ein. Wir sind berechtigt, das Vorbehaltseigentum zur\u00fcckzunehmen und dazu gegebenenfalls den Betrieb und die R\u00e4ume unseres Kunden durch von uns Beauftragte betreten zu lassen.Druck-, Stanz- oder Pr\u00e4gest\u00fccke und Sondervorrichtungen die wir anfertigen, verbleiben unser Eigentum.<br \/>\n<strong>5.3<\/strong> Unser Kunde ist stets widerruflich und solange er seinen Verpflichtungen uns gegen\u00fcber vereinbarungsgem\u00e4\u00df nachkommt, berechtigt, unser Vorbehaltseigentum im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsver-kehr zu ver\u00e4u\u00dfern. In diesem Fall oder bei Auslieferung des Vorbehaltseigentums an einen Dritten, gleich in welchem Wert oder Zustand, oder bei Einbau tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur v\u00f6lligen Tilgung aller unserer Forderungen aus diesen Lieferungen die ihm aus der Ver\u00e4u\u00dferung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschlie\u00dflich der ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Schadensersatzanspr\u00fcche in H\u00f6he des Rechnungswertes unserer Lieferungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Unser Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen und die Ladungsf\u00e4higen Anschriften der Drittschuldner, die Betr\u00e4ge der Forderungen, deren Datum und F\u00e4lligkeit usw. anzugeben.<br \/>\n<strong>5A<\/strong> Wird unser Vorbehaltseigentum be- oder verarbeitet oder vermischt oder umgebildet, wird die Be- oder Verarbeitung bzw. die Vermischung oder Umbildung f\u00fcr uns, jedoch ohne Gew\u00e4hr, vorgenommen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Wertes unseres Vorbehaltseigentums zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. Wird unser Vorbehaltseigentum mit anderen Gegenst\u00e4nden vermischt oder vermengt, so erwerben wir Miteigentum in H\u00f6he des Verh\u00e4ltnisses des Wertes, den das Vorbehaltseigentum zum Zeitpunkt der Verbindung hat.<br \/>\n<strong>5.5<\/strong> Im Falle eines Abtretungsverbotes bei der Weiterver\u00e4u\u00dferung, bei dem Einbau oder bei Zahlungsverzug ist unser Kunde verpflichtet, die Vorausabtretung seinem Drittk\u00e4ufer bekannt zu geben. Werden die von uns gelieferten Vorbehaltsgegenst\u00e4nde zusammen mit anderen Gegenst\u00e4nden an einen Dritten ver\u00e4u\u00dfert, so ist unser Kunde verpflichtet, insoweit die Rechnungsposten zu trennen. Soweit eine getrennte Rechnung nicht erfolgt ist, ist der Teil der Gesamtpreisforderung an uns abgetreten, die dem Rechnungswert unserer Lieferung entspricht. Der vorstehende Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn Einzelforde-rungen unseres Kunden gegen seinen Drittk\u00e4ufer in eine laufende Rechnung aufgenommen werden. In diesem Falle tritt unser Kunde schon jetzt den zu seinen Gunsten bestehenden Saldo an uns ab. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die abgetretene Forderung beim Drittschuldner direkt einzuziehen. .[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8221;1\/2&#8243;][vc_column_text]<strong>5.6<\/strong> Unzul\u00e4ssig sind au\u00dfergew\u00f6hnliche Verf\u00fcgungen durch unseren Kunden wie Verpf\u00e4ndung, Sicherungsab-tretung und \u00dcbereignung unseres Vorbehaltseigentums. Unser Kunde ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter auf die uns geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde und Forderungen wie z. B. Pf\u00e4ndungen und jede andere Art einer Beeintr\u00e4chtigung unseres Eigentums erfolgen. Er hat die Kosten einer Interventionsklage zu tragen, wenn der Zugriff von ihm zu vertreten ist.<br \/>\n<strong>5.7<\/strong> \u00fcbersteigt der Wert der uns gegebenen Gesamtsicherung aus der Gesch\u00e4ftsverbindung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur R\u00fcck\u00fcbertragung verpflichtet. Die Auswahl der r\u00fcck zu \u00fcbertragenden Sicherheiten erfolgt durch uns.<\/p>\n<p><strong>6. Zahlungen<\/strong><br \/>\n<strong>6.1<\/strong> Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten W\u00e4hrung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Skonto wird nur nach besonderer Vereinbarung gew\u00e4hrt und ist aus dem Rechnungswert ab Lieferwerk zu ermitteln.<br \/>\n<strong>6.2<\/strong> Zahlungen sind erst bewirkt, wenn wir endg\u00fcltig \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur erf\u00fcllungshalber und nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen in jedem Falle zu Lasten unseres Kunden. Wird Wechselzahlung vereinbart, so soll die Laufzeit der Wechsel 90 Tage vom Rechnungsdatum ab gerechnet nicht \u00fcbersteigen.<br \/>\n<strong>6.3<\/strong> Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl zum Ausgleich der \u00e4ltesten oder der am geringsten gesicherten Verbindlichkeiten verwendet.<br \/>\n<strong>6.4<\/strong> Teillieferungen werden sofort berechnet und sind jede f\u00fcr sich zur Bezahlung f\u00e4llig, unabh\u00e4ngig von der Beendigung der Gesamtlieferung. Anzahlungen bei Abschl\u00fcssen werden mangels anderer schriftlicher Vereinbarung auf die jeweils \u00e4ltesten Teillieferungen verrechnet.<br \/>\n<strong>6.5<\/strong> Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zul\u00e4ssig, wenn es sich um rechtskr\u00e4ftig festgestellte, entscheidungsreife oder von uns anerkannte Gegenforderungen handelt. Das gleiche gilt f\u00fcr das Geltendma-chen von ZUr\u00fcckbehaltungsrechten an den in unseren Rechnungen genannten Betr\u00e4gen.<\/p>\n<p><strong>7. Schadensersatz und R\u00fccktritt<\/strong><br \/>\n<strong>7.1<\/strong> Werden die vereinbarten Zahlungstermine bzw. die Zahlungsfrist gern. Ziffer 6.1 vom Kunden nicht eingehalten, stehen uns die Rechte aus \u00a7 288 BGB (Geltendmachung von Verzugszinsen) zu. Die Schuldbeitr\u00e4ge sind nach Eintritt der F\u00e4lligkeit mit 5% \u00fcber dem jeweiligen Satz der Kosten f\u00fcr Kontokorrent-kredite unserer Bank zu verzinsen. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten. Dar\u00fcber hinaus sind wir berechtigt, Zahlungsziele \u00fcber zuk\u00fcnftige Leistungen neu zu vereinbaren.<br \/>\n<strong>7 .2<\/strong> Kommt unser Kunde mit der Abnahme der Lieferung oder Leistung in Verzug oder befindet er sich in Zahlungsverzug, so sind wir nach angemessener Nachfristsetzung auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadensersatz in H\u00f6he von 20 % des Kaufpreises vorbehalUich des Nachweises eines konkreteren h\u00f6heren Schadens, insbesondere der Kosten der R\u00fccknahme, zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist uns einen niedrigeren Schaden nach. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn sich nach Vertragsabschluss Anhaltspunkte f\u00fcr die Gef\u00e4hrdung der Leistungsf\u00e4higkeit unseres Kunden im Sinne von Ziff. 3.2 ergeben.<br \/>\n<strong>7 .3<\/strong> Im Falle des Annahmeverzugs gem\u00e4\u00df Ziffer 7 .2 sind wir berechtigt, unbeschadet der Rechte aus den Ziffern 7.1 und 7.2 als weiteren pauschalierten Schadenersatz eine Lagergeb\u00fchr in H\u00f6he von\u20ac 10,00 pro Palette pro Tag zu verlangen. Der Kunde hat auf den Warenwert Verzugszinsen analog den\u00a7\u00a7 286 bis 288 BGB zu leisten.<\/p>\n<p><strong>8. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\n<strong>8.1<\/strong> Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschlie\u00dflich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit unserem Kunden und nicht aus sonstigen werblichen Aussagen, Prospekten, Beratungen und dgl. Die \u00dcbernahme einer Garantie z. B. im Sinne von \u00a7 443 BGB ist damit nicht verbunden.<br \/>\n<strong>8.2<\/strong> Beratung leisten wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrungen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Angaben und Ausk\u00fcnfte \u00fcber Eignung und Anwendung bzw. Einsatz des Vertragsgegenstandes sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich eine vereinbarte Beschaffenheit im Sinne von Ziff. 8.1 sind. Sie befreien den Kunden nicht von eigenen Pr\u00fcfungen. 8.3 Im \u00fcbrigen haften wir f\u00fcr M\u00e4ngel unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche wie folgt:<br \/>\na) Unser Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand bei Eingang unverz\u00fcglich gewissenhaft zu pr\u00fcfen und erforderlichenfalls Stichproben durchzuf\u00fchren. Offensichtliche M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Waren, schriftlich und spezifiziert geltend zu machen. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsgegenstand anzunehmen. Dieser ist sachgem\u00e4\u00df zu lagern und nur auf unseren ausdr\u00fccklichen Wunsch hin zur\u00fcckzusenden.<br \/>\nb) M\u00e4ngel, die auch bei eingehender Pr\u00fcfung zun\u00e4chst nicht erkennbar sind, sind unverz\u00fcglich nach deren Entdeckung in der gleichen Weise bei uns geltend zu machen. Bei nicht fom,- und\/oder nicht fristgem\u00e4\u00dfer R\u00fcge gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt.<br \/>\nc) Unser Kunde hat unseren Beauftragten Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Vertragsgegenstand zu besichtigen und zu pr\u00fcfen. Anderenfalls entfallen jegliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche.<br \/>\nd) Wir leisten, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Ablieferung 1 Jahr Gew\u00e4hr f\u00fcr einwandfreies Material sowie fachgerechte Herstellung (bei Einschichtbetrieb ( 8 Std. \/ Tag), es sei denn, es gilt eine zwingende l\u00e4ngere gesetzliche Gew\u00e4hrleistungsfrist.<br \/>\ne) Wir leisten keine Gew\u00e4hr f\u00fcr unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung und Behandlung des Vertragsgegenstandes. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche entfallen weiter bei Besch\u00e4digung oder Vernichtung des Vertragsgegenstandes durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Lagerung nach Gefahr\u00fcbergang. Werden die von uns gemachten Hinweise oder Richtlinien, insbesondere die in unseren Produkt-Kompendien und Produkt-Beipackzetteln enthaltenen Transport-, Lagerungs- und Montagerichtlinien, nicht eingehalten, entfallen Gew\u00e4hrleisb..mgsan-spr\u00fcche jeglicher Art gegen uns.<br \/>\nf) Handels\u00fcbliche und\/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung und Material berechtigen nicht zur Beanstandung des Vertragsgegenstandes. F\u00fcr Toleranzen gelten, soweit vorhanden, DIN-Nom,en oder unsere Werksnormen.<br \/>\ng) Bei M\u00e4ngeln sind wir zur Nacherf\u00fcllung berechtigt. Zur M\u00e4ngelbeseitigung hat uns unser Kunde angemessene Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren. Wird dies verweigert, entfallen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche jeglicher Art gegen uns. Falls die Nacherf\u00fcllung mehrfach fehlschl\u00e4gt, kann unser Kunde auch vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Minderung verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche gegen uns oder unsere Beauftragten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir h\u00e4tten zumindest grob fahrl\u00e4ssig gehandelt oder es tritt ein Personenschaden ein. &#8211; \u00a7 439 II BGB bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\nh) Keine Gew\u00e4hrleistung besteht f\u00fcr Sonderanfertigungen nach Angaben, Berechnungen oder Konstruktions-unterlagen unseres Kunden, soweit M\u00e4ngel darauf beruhen.<\/p>\n<p><strong>9. Schutzrecht<\/strong><br \/>\n<strong>9.1<\/strong> Zeichnungen, Werkzeuge, Druck-, Stanz- oder Pr\u00e4gest\u00fccke und Sondervorrichtungen die wir anfertigen, verbleiben unser Eigentum.<br \/>\n<strong>9.2<\/strong> Haben wir nach Angaben, Zeichnungen, Modellen, Mustern oder Verwendung von beigestellten Teilen unseres Kunden zu liefern, so haftet dieser daf\u00fcr, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden unseren Kunden gegebenenfalls auf uns bekannte Rechte hinweisen. Unser Kunde hat uns von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen und Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Bei uns bis dahin angefallene Kosten gehen zu Lasten unseres Kunden. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm geh\u00f6riges Schutzrecht untersagt, so sind wir ohne Pr\u00fcfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Kosten eventueller Rechtsstreite hat unser Kunde zu \u00fcbernehmen.<br \/>\n<strong>9.3<\/strong> Uns \u00fcberlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag gef\u00fchrt haben, werden auf Wunsch auf Kosten unseres Kunden zur\u00fcckgesandt, anderenfalls sind wir berechtigt, diese 3 Monate nach Abgabe unseres Angebots zu vernichten.<br \/>\n<strong>9.4<\/strong> Die Urheber- und gegebenenfalls gewerblichen Schutzrechte an den von uns oder von einem Dritten in unserem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entw\u00fcrfen und Zeichnungen stehen uns zu, und zwar auch dann, wenn unser Kunde hierf\u00fcr die Kosten \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p><strong>10. Sonstige Bestimmungen<\/strong><br \/>\n<strong>10.1<\/strong> Wir sind berechtigt, die auf Grund der Gesch\u00e4ftsbeziehungen von unserem Kunden erhaltenen Daten gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Bundes-Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, insbesondere auch dem Kreditversicherer die f\u00fcr die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu \u00fcbermitteln.<br \/>\n<strong>10.2<\/strong> Die Abtretung von Anspr\u00fcchen, die unserem Kunden aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.<br \/>\n<strong>10.3<\/strong> Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im \u00fcbrigen hiervon nicht ber\u00fchrt. Unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmungen werden durch Regelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg als Ziel haben, ersetzt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.<br \/>\n<strong>10.4<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung ist und Zahlung ist M\u00f6ttingen.<br \/>\n<strong>10.5<\/strong> Gerichtsstand ist in allen F\u00e4llen, und zwar auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus dem Gesch\u00e4ft einschlie\u00dflich solcher aus Wechseln, Schecks und anderen Urkunden ist das f\u00fcr unseren Firmensitz M\u00f6ttingen zust\u00e4ndige Gericht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben f\u00fcr alle unsere Beratungen, Angebote, Verk\u00e4ufe, Lieferungen und Leistungen und die gesamten gegenw\u00e4rtigen und auch k\u00fcnftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden G\u00fcltigkeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 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